Organisationsbeitrag () | Bergische 50 · Das Sport-Event im Bergischen Land
Bergische 50

Bergische 50

  • bis 21.06.2024
    48,00€

  • 01.10. bis 30.09.2024
    51,00€

  • 01.10.2024 - 31.12.2024
    58,00€
  • 01.01.2025 - 28.02.2025
    61,00€

  • 01.03.2025 - 13.04.2025
    68,00€
  • Nachmeldungen vor Ort
    75,00€

 

Bergische 25

  • bis 21.06.2024
    31,00€

  • 01.10. bis 30.09.2024
    35,00€

  • 01.10.2024 - 31.12.2024
    38,00€
  • 01.01.2025 - 28.02.2025
    41,00€

  • 01.03.2025 - 13.04.2025
    48,00€
  • Nachmeldungen vor Ort
    60,00€

 

Bergische 50 und Bergische 25

Es gibt die Möglichkeit ein Kombiticket zu buchen. Samstag, die Bergische 50 und Sonntag die Bergische 25
 
  • bis 21.06.2024
    71,00€

  • 01.10. bis 30.09.2024
    77,00€

  • 01.10.2024 - 31.12.2024
    87,00€
  • 01.01.2025 - 28.02.2025
    92,00€

  • 01.03.2025 - 13.04.2025
    104,00€
  • Nachmeldungen vor Ort
    120,00€

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt für die Bergische 50/ Bergische 25 sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben. Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit wandern.

Das Zeitlimit für die Bergische 50 beträgt 12 Stunden, für die Bergische 25 liegt das Limit bei 6 Stunden.

Kurz vor der Veranstaltung bekommt jeder Teilnehmer eine Teilnehmerbestätigung mit ausführlichen Veranstaltungsdetails per E-Mail zugeschickt.

 

Rücktrittsversicherung

Eine Rücktrittsversicherung kann gegen 8,00 € Gebühr zusätzlich abgeschlossen werden. Versichert sind Startrücktritte aufgrund von Krankheit, Unfall und Tod des Teilnehmers. Nicht versichert ist der Verzicht aus persönlichen Gründen. Für die Erstattung des Organisationsbeitrages reichen Sie bitte ein ärztliches Attest bis spätestens 10.05.2025 bzw. 11.05.2025 (Poststempel) beim Veranstalter ein. Nach dem 10.05.2025 bzw. 11.05.2025 ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

 

Versicherung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung jeglicher Art wird weder vom Veranstalter noch von der Stadt Wipperfürth übernommen. Dieses gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und sonstige Gegenstände. Mit Empfang des Wanderpasses erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.